Gemeindliche Recyclinghöfe; Kostenübernahmerichtlinie des Landkreises Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 26.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.03.2025 ö beschließend 6

Sachdarstellung

Zum 01.01.2025 trat die aktualisierte Kostenübernahmerichtlinie des Landkreises Aschaffenburg in Kraft.
Inhalt dieser Richtlinie ist die Gesamt- und Teilkostenübernahme für abfallwirtschaftliche Verwertungsmaßnahmen, in den kreisangehörigen Gemeinden, gemäß Art. 5 Abs. 2 BayAbfG. 

Mit Schreiben vom 04.12.2024 teilte das Landratsamt Aschaffenburg die geforderte Umsetzung zum 01.04.2025 mit. 

Für den Markt Goldbach ergibt sich ein Anpassungsbedarf im Bereich der Personaleinteilung sowie der Öffnungszeiten des kommunalen Recyclinghofs.

Gemäß Nr. 2.1.1 der Kostenübernahmerichtlinie sind folgende Mindestöffnungszeiten notwendig:

Sommerzeit (01.04. – 31.10.): 10 Stunden pro Woche, davon mind. 4 Stunden samstags
Winterzeit (01.11. – 31.03.): 8 Stunden pro Woche, davon mind. 4 Stunden samstags

Die bisherigen Öffnungszeiten umfassten in den Sommermonaten 12 Stunden und in den Wintermonaten 10 Stunden pro Woche. 

Im Rahmen diverser Abstimmungen wurden, unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Recyclinghofs Goldbach, folgende Öffnungszeiten festgelegt:

Sommerzeit:

Winterzeit:

Montag:
15 – 18 Uhr
Montag:
Geschlossen
Donnerstag:
15 – 18 Uhr
Donnerstag: 
13 – 17 Uhr
Samstag:
10 – 14 Uhr
Samstag:
10 – 14 Uhr

Daraus folgt eine ganzjährige Kürzung der Öffnungszeiten um jeweils 2 Stunden pro Woche. 

Aufgrund der Sonnenstunden und demzufolge dem Einsatz der Flutlichtanlage, wurde sich gegen ganzjährige Öffnungszeiten von 15 – 18 Uhr ausgesprochen. 

Die genannten Öffnungszeiten treten zum 01.04.2025 in Kraft. 
Entgegen der bisherigen Orientierung der Öffnungszeiten anhand der Zeitumstellung, gelten diese nun entsprechend der Monate April – Oktober und November – März. 

Des Weiteren beinhaltet die Neuauflage o. g. Kostenübernahmerichtlinie Festsetzungen der Anzahl des Personals, welches zu den genannten Öffnungszeiten auf dem Gelände einzusetzen ist. 

Bisher befanden sich während der Sommerzeit 3 und während der Winterzeit 2 Beschäftigte auf dem Gelände. 

Ab 01.04.2025 müssen sich währen der Öffnungszeiten 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort befinden. 

Diese teilen sich auf in 3 Mitarbeiter/innen als Aufsichtspersonal (geringfügig Beschäftigte) und 1 Leitungsperson (EG 5 gem. TV EGO Bayern handwerkliche Tätigkeiten). 

Zu Beginn des Jahres 2025 trat ein Mitarbeiter des Recyclinghofs aus dem Beschäftigungsverhältnis aus. 

Um aufgrund dieser Kündigung sowie des erhöhten Bedarfs eine Abdeckung zu gewährleisten, führte der Markt Goldbach ein Ausschreibungsverfahren durch.
Zwei Mitarbeiter konnten durch diese Stellenausschreibung als geringfügig Beschäftigte gewonnen werden. 

Für die Beschäftigten ergibt sich zukünftig eine verpflichtende, regelmäßige Teilnahme an Schulungen des Landratsamtes Aschaffenburg.
Die Schulungen werden für den Markt Goldbach unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 

Beschäftigte, welche den Anforderungen als Aufsichtsperson unterliegen, müssen alle 2 Jahre an einer Schulung zur Auffrischung des Basis- und Detailwissen sowie zur Erläuterung von Neuerungen teilnehmen. 
Für Beschäftigte, welche als Leitungsperson eingesetzt werden, ist die Teilnahme 2x pro Jahr vorausgesetzt. 

Der Bereich des Abfallrechts obliegt der Zuständigkeit des Landratsamtes Aschaffenburg. 

Folglich erhält der Markt Goldbach für den Betrieb des Recyclinghofs Goldbach Zuschüsse im Rahmen der Kostenübernahmerichtlinie. 

Neben diversen Investitionskosten für die Ausstattung der Sammelplätze, werden folgende Stundensätze, inkl. Verwaltungs- und Gemeinkostenzuschläge, an die Kommunen ausgezahlt. 

Der Stundensatz für das Leitungspersonal beträgt ab 01.01.2025 46,19 € pro Stunde. 
Für Personen, welche als Aufsichtspersonal tätig sind, erhält der Markt Goldbach 21,27 € pro Stunde. 

Neben den Aktualisierungen im Bereich des Recyclinghofs, enthält die Kostenübernahmerichtlinie Anpassungen in Bezug auf die Verwertung der Grünabfälle.

Das Landratsamt Aschaffenburg beauftragt einen Dienstleister, welcher die Verwertung der anfallenden Grünabfälle vornimmt.
Der derzeit geltende Vertrag läuft zum Jahresende 2025 aus, weshalb eine Ausschreibung für die Jahre 2026 – 2028 notwendig ist. 

Mit Schreiben vom 03.12.2024 bat das Landratsamt Aschaffenburg um Mitteilung der kreisangehörigen Gemeinden, welche Form des Grünabfallkonzepts für die Jahre 2026 – 2028 im jeweiligen Gemarkungsbereich vorgesehen werde. 

Die Varianten unterscheiden sich nach der Möglichkeit zur Trennung der Grünabfälle.

Die Qualitäten lassen sich wie folgt untergliedern:

Qualität a: Strukturreiche Grünabfälle, welche nach dem Schreddern einer Verwertung in z. B. Biomassekraftwerken zugeführt werden.
Qualität b: Strukturreiche Grünabfälle, welche abgesiebt werden müssen und teilweise für die energetische Verwertung, teilweise für die Kompostierung verwendet werden können.
Qualität c: Strukturarme Grünabfälle wie z. B. Rasenschnitt, bei welchen zur weiteren Verwertung und Behandlung ein Abtransport notwendig ist. 
Die Qualität a wird mit 2,00 €/ t berechnet. Qualität b beläuft sich auf 17,50 €/t, Qualität c auf 27,00 €/ t.

Derzeit verfügt der Markt Goldbach über 3 Container, in welchen die Grünabfälle gemischt gesammelt und als Qualität c verrechnet werden. 

Die jährlichen Kosten für den Abtransport sowie die Verwertung der Grünabfälle belaufen sich auf ca. 21.000 – 28.000 €. 

Im Rahmen der o. g. Abfrage wurde die zukünftige Aufteilung und folglich die strukturierte Verwertung der Grünabfälle geprüft. 
Eine mögliche Eigenverwertung in der geplanten Hackschnitzelanlage der Schule des Marktes Goldbach wurde berücksichtigt. 

Zur Sortierung der Qualitäten bedarf es eines separaten Grüngutplatzes, welcher ausreichend Fläche zur Lagerung vorhält. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Qualitäten a und b nicht in Container gesammelt werden können und direkt vor Ort verarbeitet werden. 

Eine Trennung der Qualitäten hätte folgende Kosten zur Folge:
  • Herstellung eines Grünabfallplatzes im Gemarkungsbereich Goldbach
  • Bereitstellung eines Radladers o. ä. auf diesem Grünabfallplatz
  • Bereitstellung eines/ einer zusätzlichen Mitarbeiter/in, da sich bei einem Sammelplatz, welcher unabhängig des Recyclinghofes liegt, zu jederzeit 2 Mitarbeiter/innen auf dem Gelände aufhalten müssen.

Dem gegenüber ist zu berücksichtigen, dass lediglich ca. 5 % des anfallenden Grünguts einer Verwertung in der Hackschnitzelanlage der Schule zugeführt werden könne. 

Nach eingehenden Beratungen der Beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gegenüberstellung der jährlichen Kosten wurde festgelegt, dass für die Jahre 2026 – 2028 keine Anpassung des bisherigen Konzeptes erfolgen solle. 
Dem Landratsamt Aschaffenburg wurde dieser Entschluss mitgeteilt. 

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die ab 01.04.2025 geltenden Öffnungszeiten des Recyclinghofes Goldbach. 
Das Grünabfallkonzept für die Jahre 2026 -2028 sowie die Einstellung und Einteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Kostenübernahmerichtlinie des Landkreises Aschaffenburg

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Die aktuelle Kostenübernahmerichtlinie des Landkreises Aschaffenburg sei Anfang des Jahres in Kraft getreten, weshalb nun diverse Anpassungen im Recyclinghof vorgenommen werden mussten. Zum einen seien die Mindestöffnungszeiten aber auch der Einsatz qualifizierten Personals angepasst worden. 

Nach Absprache mit den Beteiligten habe man sich gegen die Anpassung des Grünabfallkonzepts entschieden. Dies wäre unter den gegebenen Voraussetzungen nicht rentabel. 

Weiter müssten sich aufgrund der neuen Richtlinie insgesamt vier Mitarbeiter während der Öffnungszeiten vor Ort befinden. Drei davon als Aufsichtspersonal (geringfügig Beschäftigte) und einer Leitungsperson. Erfreulicherweise habe man zwei neue geringfügig Beschäftigte Personen für den Recyclinghof gefunden. Somit sei dieser personell gut aufgestellt. 

Sie führte weiter aus, dass die Richtlinien umgesetzt werden müssten, um weiterhin eine Kostenübernahme durch das Landratsamt zu erhalten. 

MGRin Karina Trippe fragte nach, wieso man sich gegen das neue Grünabfallkonzept mit der Trennung der Qualitäten des Grünabfalls geeinigt habe. 

Die Vorsitzende gab an, dass der daraus entstehende Aufwand für das Personal des Recyclinghofs nicht Wert sei – der Trennungsaufwand sei unverhältnismäßig hoch. 

MGR Herbert Rettinger fügte hinzu, dass der Markt Goldbach zwar durch das Nichtwahrnehmen des Grünabfallkonzepts etwas höhere Kosten hätte, jedoch eine Trennung des Grünabfalls praktisch unmöglich sei.

MGRin Karina Tippe ergänzte ihre Anfrage, ob bei einer Trennung des Grünabfalls die neue Hackschnitzelheizung der Schule durch einen Teil des Grünabfalls gespeist werden könne. 

Herr Damm von der Verwaltung gab an, dass durch den enormen Aufwand für das Personal und den fehlenden Platz zur Sortierung des Grünabfalls, die Nutzung für das Hackschnitzelwerk nicht rentabel sei. 

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die ab 01.04.2025 geltenden Öffnungszeiten des Recyclinghofes Goldbach. 
Das Grünabfallkonzept für die Jahre 2026 -2028 sowie die Einstellung und Einteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2025 10:13 Uhr