Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 6

Beschluss

Die Stadt Greding erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für das Jahr 2016 folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit        11.792.900,- Euro

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        7.120.574,- Euro
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,- Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.984.853,- Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1. Grundsteuer
           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v.H.
           b) für die Grundstücke (B)        320 v.H.

       2. Gewerbesteuer        320 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,- Euro festgesetzt.

§ 6

- entfällt –

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

Datenstand vom 11.03.2016 10:54 Uhr