Bauvoranfrage auf Neubau eines Bio-Hähnchenstalles mit Wintergarten, Kotlager, Gastank, Futtersilos mit Grünauslauf und einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Österberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Stadtrat erteilt der Bauvoranfrage auf Neubau eines Bio-Hähnchenstalles mit Wintergarten, Kotlager, Gastank, Futtersilos und Grünauslauf der zusätzlich mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage bebaut werden soll in der Gemarkung Österberg grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen.

Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen ist, dass eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt, welche im Verfahren geprüft werden muss.
Ferner gilt das Einvernehmen nur dann als erteilt, wenn alle immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn der Bau der Freiflächenphotovoltaikanlage nicht im Zusammenhang mit dem Bau des Bio-Hähnchenstalles steht, und somit keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB greift, muss diese in einem separaten Verfahren beantragt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Bauwerber eine Vereinbarung zu schließen, welche die Erschließung des Grundstückes regelt.

Dem Bauwerber wird empfohlen einen Alternativstandort in Österberg Richtung Buch zu prüfen.

Datenstand vom 26.02.2018 08:33 Uhr