1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Wohngebiet "Kohlstatt und Galgenfeld" in Attenhofen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 19.04.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 19.04.2018 | ö | beschliessend | 2 |
Beschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Wohngebiet „Kohlstatt und Galgenfeld“ zwischen den Ortsteilen Landerzhofen und Attenhofen wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt.
Der Stadtrat billigt den vorgestellten Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und beschließt, dass die öffentliche Auslegung durchgeführt wird.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden vorzunehmen.
Datenstand vom 18.05.2018 08:37 Uhr