Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Greding für ein Sondergebiet Photovoltaikanlage Österberg III - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.04.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes als vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich der
Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 118 in Österberg zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die für die Nutzung vorgesehene Fläche wird als “Sondergebiet Photovoltaikanlage Österberg III“, Bebauungsplan Nr. 42, dargestellt.
Die festgesetzte Fläche soll der Erzeugung von Strom mittels Photovoltaikanlagen dienen.
Der Bebauungsplan wird als Interimsbebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt. Als Folgennutzung wird eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 des Baugesetzbuches abzuschließen.
Datenstand vom 18.05.2018 08:37 Uhr