1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Wohngebiet "Kohlstatt und Galgenfeld" in Attenhofen - Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.02.2019 ö beschliessend 3

Beschluss

Über jede Stellungnahme wurde ein gesonderter Beschluss herbeigeführt.

Der Stadtrat billigt die vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen gemäß der Abwägungstabelle und beschließt die Erarbeitung des endgültigen Entwurfes und eine erneute öffentliche Beteiligung.

Die Stadtverwaltung bzw. das Ingenieurbüro Klos aus Spalt werden ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden vorzunehmen.

Da durch die Änderungen und Ergänzungen die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, wird die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch auf die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschränkt.

Datenstand vom 01.04.2019 10:21 Uhr