1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Wohngebiet "Kohlstatt und Galgenfeld" in Attenhofen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 11.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.07.2019 ö beschliessend 3

Beschluss

Über jede Stellungnahme wurde ein gesonderter Beschluss herbeigeführt.

Der Stadtrat billigt die vorgetragene Abwägung gemäß der Tabelle. Änderungen, die eine nochmalige Auslegung erforderlich machen, haben sich aus der Auslegung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht ergeben.

Der Stadtrat beschließt 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 für das Wohngebiet „Kohlstatt und Galgenfeld“ zwischen den Ortsteilen Landerzhofen und Attenhofen bestehend aus den Unterlagen Planzeichnung, Satzung und Begründung jeweils in der Fassung vom 11.07.2019, unter Einbeziehung und Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitzuteilen.

Datenstand vom 09.08.2019 11:01 Uhr