5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Greding für das Wohngebiet "An der Landerzhofener Leite" in Greding - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.09.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Greding für das Wohngebiet “An der Landerzhofener Leite“
als vorhabenbezogener Bebauungsplan auf der Teilflächen des Grundstückes mit der Flur-Nummer 1688 in der Gemarkung Greding.
Die für die Nutzung vorgesehene Teilfläche des Grundstückes wir als 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Greding für das Wohngebiet “An der Landerzhofener Leite“ dargestellt.
Die Fläche soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 der Baunutzungsverordnung festgesetzt werden.
Es wird das beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß §13b Baugesetzbuch angestrebt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 des Baugesetzbuches abzuschließen.
Datenstand vom 24.10.2019 08:11 Uhr