Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzungen für die Kläranlagen und die Wasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.09.2019 ö beschliessend 14

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Änderung in den Beitrags- und Gebührensatzungen zu den Entwässerungssatzungen für die Entwässerungsanlagen Greding, Großhöbing, Herrnsberg, Obermässing, Röckenhofen und Untermässing sowie zur  Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Greding:

§ 12 „Gebührenschuldner“ erhält folgende Fassung:

(1)        Gebührenschuldner sind, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist.
(2)        Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebes.
(3)        Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
(4)        Die Gebühr im Sinne dieser Satzung ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Datenstand vom 24.10.2019 08:11 Uhr