Bebauungsplan Nr. 50_Euerwang Nord - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 12.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 12.12.2019 | ö | beschliessend | 10 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes auf den Grundstücken mit den Flur-Nummern 76, 76/3, 76/4 und eine Teilfläche des Grundstückes 75 in der Gemarkung Euerwang zur Ausweisung eines Wohngebietes.
Die für die Nutzung vorgesehenen Grundstücke werden als Wohngebiet “Euerwang Nord“ in Euerwang, Bebauungsplan Nr. 50, dargestellt.
Das
Baugebiet soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 der Baunutzungsverordnung neu geplant und festgesetzt werden.
Es wird das beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß §13b Baugesetzbuch angestrebt.
Datenstand vom 27.01.2020 08:11 Uhr