Bebauungsplan Nr. 55_Röckenhofen "Zum Spitzgarten II" - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 12.12.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes auf den Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nummern 254, 32 und auf der Fläche des Grundstückes mit der Flur-Nr.
254/1 in der Gemarkung Röckenhofen zur Ausweisung eines Wohngebietes.
Die für die Nutzung vorgesehenen Grundstücke werden als Wohngebiet “Spitzgarten II“ in Röckenhofen, Bebauungsplan Nr. 55, dargestellt.
Das
Baugebiet soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 der Baunutzungsverordnung neu geplant und festgesetzt werden.
Es wird das beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß §13b Baugesetzbuch angestrebt.
Datenstand vom 27.01.2020 08:11 Uhr