Bauvoranfrage auf Errichtung von zwei Einfamilienhäuser mit Doppelgargen in Untermässing
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 22.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 22.10.2020 | ö | beschliessend | 4 |
Beschluss
Der Stadtrat erteilt der Bauvoranfrage auf Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in Untermässing das gemeindliche Einvernehmen nicht.
Es liegen Beeinträchtigungen öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB vor.
Eine Bauberatung durch den Kreisbaumeister wird empfohlen.
Datenstand vom 24.11.2020 11:04 Uhr