Beschluss über die Ablösung der Erschließungskosten für das Baugebiet "Galgenfeld" in Attenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 22.10.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt aufgrund § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 11 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding vom 19.12.1989 folgende Bestimmungen für die Ablösung von Erschließungsbeiträgen für das Baugebiet „Galgenfeld“ in Attenhofen:
§ 1
Der Ablösebetrag errechnet sich nach den voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten und kann gerundet werden.
§ 2
Die voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten sind nach den Verteilungsregelungen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding auf die durch die Erschließungsanlage „Galgenfeld“ erschlossenen Grundstücke zu verteilen.
§ 3
Der Ablösebetrag wird auf 70,41 Euro pro m²
festgesetzt.
§ 4
Diese Ablösebestimmungen treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Datenstand vom 24.11.2020 11:04 Uhr