Beschluss über die Ablösung der Erschließungskosten für das Baugebiet "Pfaffenleiten" in Untermässing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.06.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt aufgrund § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 11 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding vom 19.12.1989 folgende Bestimmungen für die Ablösung von Erschließungsbeiträgen für das Baugebiet „Pfaffenleiten“ in Untermässing:
§ 1
Der Ablösebetrag errechnet sich nach den voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten und kann gerundet werden.
§ 2
Die voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten sind nach den Verteilungsregelungen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding auf die durch die Erschließungsanlage „Pfaffenleiten“ erschlossenen Grundstücke zu verteilen.
§ 3
Der Ablösebetrag wird auf 61,00 Euro pro m² festgesetzt.
§ 4
Diese Ablösebestimmungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Datenstand vom 27.09.2021 10:33 Uhr