Beschluss über die Ablösung der Erschließungskosten für das Gewerbegebiet "Kreuzfeld"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.11.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt aufgrund § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 15 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding vom 21.04.2022 folgende Bestimmungen für die Ablösung von Erschließungsbeiträgen für das Gewerbegebiet „Kreuzfeld“:
§ 1
Der Ablösebetrag errechnet sich nach den voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten und kann gerundet werden.
§ 2
Die voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten sind nach den Verteilungsregelungen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding auf die durch die Erschließungsanlage „Kreuzfeld“ erschlossenen Grundstücke zu verteilen.
§ 3
Der Ablösebetrag wird auf 26,00 Euro pro m² festgesetzt.
§ 4
Diese Ablösebestimmungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Datenstand vom 16.12.2022 09:13 Uhr