Beschluss über die Ablösung der Erschließungskosten für das Gewerbegebiet "Kreuzfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.11.2022 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 15 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding vom 21.04.2022 folgende Bestimmungen für die Ablösung von Erschließungsbeiträgen für das Gewerbegebiet „Kreuzfeld“:

§ 1
Der Ablösebetrag errechnet sich nach den voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten und kann gerundet werden.

§ 2
Die voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten sind nach den Verteilungsregelungen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding auf die durch die Erschließungsanlage „Kreuzfeld“ erschlossenen Grundstücke zu verteilen.

§ 3
Der Ablösebetrag wird auf 26,00 Euro pro m² festgesetzt.

§ 4
Diese Ablösebestimmungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Datenstand vom 16.12.2022 09:13 Uhr