Bebauungsplan Nr. 55_Röckenhofen "Zum Spitzgarten II" - Erneuter Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 15.12.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes auf den Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nummern 254, 32 und auf der Fläche des Grundstückes mit der Flur-Nr. 254/1 in der Gemarkung Röckenhofen zur Ausweisung eines Wohngebietes.
Die für die Nutzung vorgesehenen Grundstücke werden als Wohngebiet „Zum Spitzgarten II“ in Röckenhofen, Bebauungsplan Nr. 55, dargestellt.
Das Baugebiet soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 der Baunutzungsverordnung neu geplant und festgesetzt werden.
Es wird das beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß §13b Baugesetzbuch angestrebt.
Datenstand vom 24.01.2023 12:11 Uhr