1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Sondergebiet Photovoltaikanlage Euerwang II" in Euerwang - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 12.11.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 12.11.2015 | ö | 3 | |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 21.01.2016 | ö | 4 |
Beschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 für das „Sondergebiet Photovoltaikanlage Euerwang II“ in Euerwang wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt.
Der Stadtrat billigt den vorgestellten Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und beschließt, dass die öffentliche Auslegung durchgeführt wird.
Die Stadtverwaltung bzw. das Büro ARNOLD CONSULT AG, Kissing, wird ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden vorzunehmen.
Datenstand vom 22.02.2016 10:10 Uhr