Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Greding für ein Sondergebiet Photovoltaikanlage "Herrnsberg I" in Herrnsberg - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö beschliessend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes als vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 321 und 331 in Herrnsberg zur Errichtung einer Photovoltaikanlage. 

Die für die Nutzung vorgesehenen Flächen werden als “Sondergebiet Photovoltaikanlage Herrnsberg I“, Bebauungsplan Nr. 62, dargestellt.

Die festgesetzten Flächen sollen der Erzeugung von Strom mittels Photovoltaikanlagen dienen.

Der Bebauungsplan wird als Interimsbebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt. Als Folgennutzung wird eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 des Baugesetzbuches abzuschließen.

Datenstand vom 16.02.2023 09:20 Uhr