20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Greding für die Sondergebiete Photovoltaikanlagen in Großhöbing und Landerzhofen - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2023 ö 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Greding für die Grundstücke Flur-Nr. 94 (TF), 95, 96, 102, 102/1, 106, 114 und 116, 117, 290, 291, 292 (TF), 294 und 296 (TF)  in der Gemarkung Landerzhofen und die Grundstücke Flur-Nr. 995,996, 997, 998 und 1001 in Großhöbing.
Die Änderung sieht die Umwandlung der zuvor genannten Flächen, welche landwirtschaftlich genutzt werden, in ein Sondergebiet im Sinn von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für die Errichtung von Sondergebieten “Photovoltaikanlage Landerzhofen I, II, III und Photovoltaikanlage Großhöbing II“ vor.

Die festgesetzten Flächen sollen der Erzeugung von Strom mittels Photovoltaikanlagen dienen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen Durchführungsvertrag abzuschließen

Datenstand vom 16.08.2023 14:37 Uhr