20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Greding für die Sondergebiete Photovoltaikanlagen in Großhöbing und Landerzhofen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 16.11.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Über jede Stellungnahme wurde ein gesonderter Beschluss herbeigeführt.
Der Stadtrat billigt die vorgetragenen Einwände, Anregungen und Empfehlungen gemäß der Abwägungstabelle.
Der Stadtrat beschließt auf dieser Grundlage den Entwurf für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greding für die Sondergebiete “Photovoltaikanlagen in Großhöbing und Landerzhofen in der Fassung vom 16.11.2023.
Die Stadtverwaltung bzw. das Büro Neidl & Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg wird ermächtigt die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
Datenstand vom 22.12.2023 09:41 Uhr