Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 14.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 14.12.2023 | ö | beschliessend | 11 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in § 5 um den Punkt 5. ergänzt wird:
Schulweghelfer erhalten eine Entschädigung von jährlich 150,-- Euro.
Datenstand vom 29.01.2024 08:08 Uhr