Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 62 der Stadt Greding für ein Sondergebiet Photovoltaikanlage "Herrnsberg I" in Herrnsberg - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 14.03.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 62 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Geltungsbereich wird um das Grundstück Flur-Nr. 332, Gem. Herrnsberg erweitert und umfasst nun die Grundstücke Flur-Nr. 321, 331 und 332 in Herrnsberg zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die für die Nutzung vorgesehenen Flächen werden als “Sondergebiet Photovoltaikanlage Herrnsberg I“, Bebauungsplan Nr. 62, dargestellt.
Die festgesetzten Flächen sollen der Erzeugung von Strom mittels Photovoltaikanlagen dienen.
Der Bebauungsplan wird als Interimsbebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt. Als Folgennutzung wird eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 des Baugesetzbuches abzuschließen.
Datenstand vom 03.04.2024 09:15 Uhr