20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Greding für die Sondergebiete Photovoltaikanlagen in Großhöbing und Landerzhofen - Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 18.04.2024 | ö | beschliessend | 3 |
Beschluss
Über jede Stellungnahme wurde ein gesonderter Beschluss herbeigeführt.
Der Stadtrat billigt die vorgetragene Abwägung gemäß der Tabelle und beschließt die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für die „Sondergebiete Photovoltaikanlagen Großhöbing und Landerzhofen“ in der Fassung vom 18.04.2024.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsbeschluss nach Genehmigung durch das Landratsamt Roth ortsüblich bekannt zu machen.
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greding wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.
Datenstand vom 21.05.2024 07:35 Uhr