Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Greding für ein Sondergebiet Photovoltaikanlage "Großhöbing II" - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Über jede Stellungnahme wurde ein gesonderter Beschluss herbeigeführt.
Der Stadtrat billigt die vorgetragene Abwägung gemäß der Tabelle. Änderungen, die eine nochmalige Auslegung erforderlich machen, haben sich aus der erneuten Auslegung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht ergeben.
Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Großhöbing II“, bestehend aus den Unterlagen:
- Planzeichnung mit Satzung
Begründung mit Umweltbericht, Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Vorhaben- und Erschließungsplan
jeweils in der Fassung vom 18.04.2024, unter Einbeziehung und Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greding durch das Landratsamt Roth ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Datenstand vom 21.05.2024 07:35 Uhr