Einbeziehungssatzung "Birkhofer Straße" in Attenhofen - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.04.2024 ö beschliessend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung “Birkhofer Straße“ in Attenhofen aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) im Teilbereich des Grundstückes, Flur-Nr. 155/0 Gem. Landerzhofen.

Die festgesetzte Fläche soll eine Wohnbebauung ermöglichen. 

Datenstand vom 21.05.2024 07:35 Uhr