Einbeziehungssatzung "Birkhofer Straße" in Attenhofen - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 18.04.2024 | ö | beschliessend | 7 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung “Birkhofer Straße“ in Attenhofen aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) im Teilbereich des Grundstückes, Flur-Nr. 155/0 Gem. Landerzhofen.
Die festgesetzte Fläche soll eine Wohnbebauung ermöglichen.
Datenstand vom 21.05.2024 07:35 Uhr