Investitionsförderung für denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 15.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 15.05.2024 | ö | beschliessend | 7 |
Beschluss
Die Stadt Greding fördert denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen an Einzeldenkmälern mit einem Zuschuss von 5% des denkmalpflegerischen Mehraufwands, wenn das Einzeldenkmal in der Denkmalliste enthalten ist. Der Zuschuss wird auf 10.000,00 EUR begrenzt. Ein darüberhinausgehender Zuschuss kann im Einzelfall durch den Stadtrat genehmigt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Zuschuss von 5% des denkmalpflegerischen Mehraufwands bis 50.000,00 EUR zu gewähren. Ab einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von mehr als 50.000,00 EUR erfolgt eine Entscheidung durch den Stadtrat im Einzelfall.
Datenstand vom 17.06.2024 08:30 Uhr