Bebauungsplan Nr. 59 der Stadt Greding für das Wohngebiet "Attenhofener Straße" in Greding - Billigung des Vorentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.06.2024 ö beschliessend 6

Beschluss 1

Der Stadtrat billigt den vorgestellten Vorentwurf für den Bebauungsplan, den Satzungsentwurf mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohngebiet “Attenhofener Straße“ in Greding, Bebauungsplan Nummer 59, und beschließt die frühzeitige Auslegung.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden vorzunehmen.

Beschluss 2

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf für den Bebauungsplan, den Satzungsentwurf mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohngebiet “Attenhofener Straße“ in Greding, Bebauungsplan Nummer 59, mit der einer Mauer mit maximaler Höhe von 1,50 m und beschließt die frühzeitige Auslegung.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden vorzunehmen.

Beschluss 3

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf für den Bebauungsplan, den Satzungsentwurf mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohngebiet “Attenhofener Straße“ in Greding, Bebauungsplan Nummer 59, mit einem versetzen Pultdach und beschließt die frühzeitige Auslegung.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden vorzunehmen.

Beschluss 4

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf für den Bebauungsplan, den Satzungsentwurf mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohngebiet “Attenhofener Straße“ in Greding, Bebauungsplan Nummer 59, mit der einer Mauer mit maximaler Höhe von 2,00 m und beschließt die frühzeitige Auslegung.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden vorzunehmen.

Beschluss 5

Die soeben durchgeführte Abstimmung wird zurückgenommen.

Beschluss 6

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf für den Bebauungsplan, den Satzungsentwurf mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohngebiet “Attenhofener Straße“ in Greding, Bebauungsplan Nummer 59, mit der einer Mauer an der Attenhofener Straße von 0,80 m Höhe bis zu einer maximaler Höhe von 2,00 m - dem Gelände angepasst - und beschließt die frühzeitige Auslegung.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden vorzunehmen.

Datenstand vom 19.07.2024 09:54 Uhr