Außenbereichssatzung Wörlham: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Abwägung, Billigungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 13 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.11.2022 bis 29.12.2022 durchgeführt worden ist. 

  1. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

  1. Stellungnahmen aus der Anhörung der Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind 19 Stellungnahmen eingegangen.

Keine Einwände wurden vorgebracht von:
  • Regierung von Oberbayern – Fachberater für Brand- u. Katastrophenschutz (E-Mail vom 06.12.2022)
  • LRA RO Untere Naturschutzbehörde (E-Mail vom 30.11.2022)
  • Feuerwehr Griesstätt (Georg Weiderer) (E-Mail vom 22.11.2022)
  • LRA RO Brandschutzdienststelle (Schr. vom 22.11.2022)
  • LRA RO Abt. Hoch- und Tiefbau (Schr. vom 17.11.2022)
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern (Schr. vom 21.11.2022)
  • Regierung von Oberbayern -höhere Landesplanungsbehörde (Schr. vom 15.11.2022)
  • Gemeinde Schechen (Schr. vom 16.11.2022)
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Schr. vom 17.11.2022)
  • VG Rott a. Inn (Schr. vom 17.11.2022)
  • Bayerischer Bauernverband (Schr. vom 29.11.2022)
  • Gemeinde Eiselfing (Schr. vom 17.11.2022)
  • Amt für Landwirtschaft und Forsten (Schr. vom 12.12.2022)
  • Telekom (Schr. vom 20.12.2022)
  • Staatl. Bauamt Rosenheim (Schr. vom 15.11.2022)

Folgende Hinweise und Einwände wurden vorgebracht:

Beschluss 1

Bayernwerk Netz (Schreiben vom 21.11.2022):
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.“ Es folgen hierzu nähere Ausführungen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (Schr. vom 09.12.2022): 
Es werden ausführliche Hinweise zum Hochwasserschutz angeführt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Rosenheim Sachgebiet Bauleitplanung:
Bauplanungsrechtlich wurden keine grundsätzlichen Bedenken/Anmerkungen geäußert. Es wurden einige redaktionelle Änderungen vorgeschlagen:
„Unter § 3 (1) sollte zur Klarstellung evtl. noch ergänzt werden, z.B.: gilt nicht für Bestandsgebäude oder außer Bestandsgebäude.
§ 3 (3) stellt auf neue Gebäude und damit auch auf die kleinen Handwerksbetriebe ab. Diese sollen aber laut Begründung räumlich nicht eingeschränkt werden. Begründung und § 3 sind hier noch aufeinander abzustimmen.
§ 4 ist ein Hinweis auf eine gesetzliche Anforderung des Naturschutzrechts und keine Regelung einer Außenbereichssatzung.“

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in die Planung aufgenommen (§ 3) bzw. aus der Planung rausgenommen (§ 4 wird gestrichen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Schr. vom 05.12.2022):
Es wird ausführlich dargelegt, dass im Planungsbereich Bodendenkmäler zu vermuten sind und darauf hingewiesen, dass in einem solchen Bereich Bodeneingriffe aller Art gemäß Art. 7 Abs. 1 DschG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen, die in einem eigenständigen Verfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wird – nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde – in die Planung aufgenommen (siehe D Hinweise Nr. 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat billigt den Satzungsentwurf vom 10.01.2023 und beschließt diesen mit den o.g. Änderungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2023 08:10 Uhr