Errichtung eines Freizeithauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/6 der Gemarkung Griesstätt, Rosenheimer Str. 50
Daten angezeigt aus Sitzung: 03. Gemeinderatssitzung, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 03. Gemeinderatssitzung | 30.03.2023 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Die Antragsteller möchten ein Freizeithaus (10 m x 4 m) auf der östlichen Seite Ihres Grundstückes errichten. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB), die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 34 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2023 09:59 Uhr