Einbeziehungssatzung Holzhausen Flurstück Nr. 7-2 Gemarkung Holzhausen Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

 

Diskussionsverlauf

Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Billigungs- und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 13 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.07. bis 09.08.2022 durchgeführt worden ist.
  1. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

  1. Stellungnahmen aus der Anhörung der Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind 13 Stellungnahmen eingegangen.

Keine Einwände wurden vorgebracht von:
  • Regierung von Oberbayern (E-Mail vom 28.06.2022)
  • LRA RO Abt. Hoch- und Tiefbau (Schr. vom 08.07.2022)
  • Bayer. Bauernverband (E-Mail vom 06.07.2022)
  • Gemeinde Schechen (Schr. vom 30.06.2022)
  • AELF Rosenheim (Schr. vom 03.08.2022)
  • VG Rott (E-Mail vom 12.07.2022)
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (E-Mail vom 29.06.2022)
  • LRA RO Bauleitplanung (E-Mail vom 28.07.2022)
  • Gemeinde Eiselfing

Folgende Hinweise und Einwände wurden vorgebracht:

Beschluss 1

  • Bayernwerk Netz (Schreiben vom 06.07.2022):
„Es wird darauf hingewiesen, dass der Bestand und die Sicherheit der Anlagen des Bayernwerks nicht beeinträchtigt werden dürfen.“ Es folgen hierzu nähere Ausführungen.

Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  • Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (Schreiben vom 02.08.2022): 
Nach allgemeinen Hinweisen zum Hochwasserschutz wird konkret gefordert, folgende Festsetzungen in den Satzungstext aufzunehmen:

Die Rohfußbodenoberkante des Erdgeschosses geplanter Gebäude muss mindestens 25 cm über der höchsten Geländeoberkante unmittelbar am Bauvorhaben liegen. Das Gebäude ist bis zu dieser Kote wasserdicht zu errichten (Keller wasserdicht und soweit erforderlich auftriebssicher, dies gilt für alle Kelleröffnungen, Lichtschächte, Zugänge, Installationsdurchführungen etc.). Sollten Lichtgräben für höherwertige Nutzung der Keller zugelassen werden, sind diese ebenfalls so zu konstruieren, dass weder Grundwasser noch Oberflächenwasser zutreten kann.“

Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die genannte Festsetzung wird in den Satzungstext aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Schreiben vom 26.07.2022):
Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde unterliegen.

Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

  • LRA RO Untere Naturschutzbehörde (Schreiben vom 18.07.2022):
„§ 18 BNatschG sieht für die Bauleitplanung und für Verfahren zu Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB die Anwendung der Vorschriften des BauGB vor, wenn aufgrund dieser Verfahren Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist die Eingriffsregelung in ihren Elementen Vermeidung und Ausgleich im Bauleitplanverfahren in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Der Eingriff und ökologische Ausgleich sind im Fall mangelnder konkreter Planung anhand des Maßes der baulichen Nutzung in der näheren Umgebung bzw. anhand der eingezeichneten Baukörper zu berechnen und festzusetzen. Die Gemeinde wird gebeten, die jetzt erforderliche Eingriffs- und Ausgleichsflächenberechnung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die baurechtlichen Verfahren zu Satzungen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB sehen keine anderen Abläufe vor. Keine Verlagerung in die Baugenehmigung möglich.“

Beschluss: Der Vorgabe wird gefolgt. Die Ausgleichsflächenberechnung und Planung wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und wird in den Satzungstext aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Billigungs- und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat billigt den Satzungsentwurf vom 22.09.2022 und beschließt diesen mit den o.g. Änderungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 10:37 Uhr