15. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Areal eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Die zentrale Lage an der Wasserburger Straße bietet sich an, um dem zunehmenden Bedarf an Wohnraum im Nahbereich von Wasserburg a. Inn entgegenzukommen und auch den Anforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden.
Mit der Neuausweisung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung zusätzlicher Wohngebäude geschaffen werden

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Einwände/Bedenken gegen die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg am Inn der Gemeinde Eiselfing bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 10:37 Uhr