Beratung und Beschluss über die Anpassung der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 71 GO dürfen Kredite nur für Investitionen, Investitionsmaßnahmen und zur Umschulung aufgenommen werden. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde überlegt, das Altdarlehens wegen der benötigten Kreditaufnahme umzuschulden. Deshalb wurde eine Kreditaufnahme mit 1.000.000 € veranschlagt und in der Haushaltssatzung festgesetzt. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht ist die am 19.05.2022 vom Gemeinderat Griesstätt beschlossene Haushaltssatzung so nicht genehmigungsfähig. 

Begründung:
Für den umzuschuldenden Betrag wurde bei der damaligen Kreditaufnahme (2008) bereits eine Kreditermächtigung von der Rechtsaufsicht erteilt. Deshalb muss die Umschuldung separat im Haushaltsplan erscheinen.
Für die zu genehmigende Neuverschuldung ist die dargestellte Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung die Umschuldung vermindert darzustellen (750.000€ anstatt 1.000.000€). 

Zur Klärung des Sachverhalts fand auch eine Besprechung mit Frau Wiedergrün und Herrn Dombek von der Rechtsaufsicht statt.

Bei der Anpassung des Haushaltsplans und wurden ein paar überholte Ansätze im Vermögenshaushalt festgestellt. Diese wurden in diesem Zusammenhang auch gleich mit aktualisiert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die angepasste Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den angepassten Finanzplan und das angepasste Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 nach den Anlagen zum angepassten Haushaltsplan 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 10:37 Uhr