Hundesteuersatzung Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Als Ergebnis der kürzlich durchgeführten überörtlichen Kassenprüfung wurde uns mitgeteilt, dass die aktuelle Hundesteuersatzung rechtlich nicht auf dem neuesten Stand ist. Eine Neufassung gemäß Mustersatzung des BayStmdI vom 28.07.2020, wie nun geschehen, wurde empfohlen.
Gleichzeitig wurde empfohlen, die Steuersätze nach nunmehr 9 Jahren moderat anzuheben.

Diskussionsverlauf im Finanzausschuss:
Einigkeit im Finanzausschuss herrscht über den Vorschlag die Hundesteuersätze deutlich zu erhöhen. Es fallen immer höhere Kosten für die Hundetoiletten und das reinigen öffentlicher Einrichtungen an. Zudem ist in einer landwirtschaftlich geprägten Gemeinde notwendig die Landwirte dahingehend zu unterstützen, dass ihre Felder und das Tierfutter nicht mit Hundekot verunreinigt werden.

Kampfhunde sind derzeit in der Gemeinde Griesstätt keine gemeldet. Dies soll möglichst auch verhindert werden. Aus diesem Grund soll der Steuersatz das zehnfache des Steuersatzes für den ersten Hund betragen.

Die Steuersätze sollen wie folgt festgelegt werden:
  • Für den ersten Hund:        95,00 €
  • Für den zweiten Hund:        150,00 €
  • Für Kampfhunde:        950,00 €

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Aßmus erläuterte kurz warum die Hundesteuersatzung neu erlassen wird und welche Änderungen vorgenommen worden sind.

Beschluss

Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung neu erlassen. Die Hundesteuersätze sollen auf 95,00 € für den ersten Hund und 150,00 € für jeden weiteren Hund festgelegt werden. Kampfhunde sollen mit 950,00 € besteuert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 10:37 Uhr