Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung von einer Solaranlage auf den Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/62 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 25/27


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller (Hsieh Chia-Shun) möchte auf seinen Carports im Süden eine Solaranlage über die gesamte Dachfläche anbringen.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Alpenstraße Ost“ und der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“. Im Bebauungsplan „Alpenstraße Ost“ wurde unter § 7 ein 1 m Abstand zu Traufe, First und Ortgang für Solaranlagen festgelegt. Durch diese Festsetzung würde er ca. 70 m2 Fläche verlieren.
Da er die Solaranlage auf der ganzen Dachfläche errichten will und nicht den 1 m Abstand zu Traufe, First und Ortgang einhalten will, ist eine Befreiung von § 7 des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“ erforderlich.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen den Antrag auf isolierte Befreiung von § 7 des Bebauungsplanes „Alpenstraße-Ost“ zur Errichtung einer Solaranlage auf den Carports. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2022 08:29 Uhr