Befreiung von der Stellplatzsatzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 48/13 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderatssitzung, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Ein neuer Eigentümer einer Wohnung in der Alpenstraße 14, 83556 Griesstätt stellt einen Antrag auf Befreiung der Stellplatzsatzung. Er möchte den vorhandenen Carport um 50 cm verlängern um ein Garagenrolltor einbauen zu können. Dadurch wird der Carport (aktuell schon 3 Seiten verschlossen) zu einer Garage (dann 4 Seiten verschlossen).

In der Stellplatzsatzung wurde unter § 5 ein offener Stauraum zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche von mindestens 6 m (bei PKW´s) festgelegt.
Dieser wird hier dann nicht mehr eingehalten, da der Abstand aktuell ca. 4,70 m beträgt und mit einer Verlängerung des Carports nur noch ca. 4,20 m betragen würde.

Die Befreiung wird aus versicherungstechnischen Gründen für einen PKW BMW 340i beantragt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Befreiung von der Stellplatzsatzung wie beantragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Datenstand vom 27.01.2023 09:55 Uhr