Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereichs der Kreisverordnung zum Schutze des Inntals im Landkreis Rosenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderatssitzung, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 15.12.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Landkreis Rosenheim beabsichtigt einen Großteil seiner Landschaftsschutzgebiete neu auszuweisen. Die Verordnungen sollen damit auf einen modernen, zeitgemäßen Stand gebracht werden. Dazu ist es nötig, dass sowohl Verordnungstexte als auch bisherige Abgrenzungen überdacht, neu bewertet und überarbeitet werden.

Die Kreisverordnung zum Schutze des Inntals wird im Zuge dieser Überarbeitung ebenfalls geändert werden. Die hierfür nötigen fachlichen Bewertungen sind für das Gesamtgebiet allerdings noch nicht abgeschlossen. Auf Grund einer Überplanung eines Teilbereiches im Geltungsgebiet der Verordnung zum Schutze des Inntals (Bauleitplanung für ein Gewerbegebiet), soll nun vorgezogen eine Änderung der Grenzziehung auf dem Gemeindegebiet von Schechen vollzogen werden.

Planerisch mit einer strategischen Umweltprüfung begleitet und bereits 2021 im Kreistag behandelt, steht naturschutzfachlich und -rechtlich einer Änderung im gegebenen Umfang nichts im Wege. Gleichzeitig werden im Verordnungstext redaktionelle Änderungen des über 40 Jahre alten Textes umgesetzt.
Die Änderung der Abgrenzung ist für die anstehende Bauleitplanung in der Gemeinde Schechen Voraussetzung. Im Zuge einer zukünftigen noch anstehenden Überarbeitung der Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Schutze des Inntals samt Neuabgrenzung stellt die vorliegende Änderung keine abschließende Bewertung dar.

Das Landratsamt bittet die Gemeinde darum, zu dem Entwurf der Abgrenzungsänderung auf dem Gebiet der Gemeinde Schechen (Kartenteil) und den redaktionellen Änderungen des Verordnungstextes bis spätestens 31.12.2022 Stellung zu nehmen.
Die neue Verordnung, eine Synopse der neuen Verordnung mit der alten, die neuen Pläne des Landschaftsschutzgebiets und ein Lageplan des LSG auf dem Gemeindegebiet in Griesstätt sind als Anlagen beigefügt.

Beschluss 1

Die Mitglieder des Gemeinderats beschließen keine Stellungnahme zur vorgelegten Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereichs der Kreisverordnung zum Schutze des Inntals im Landkreis Rosenheim abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Beschluss 2

Die Mitglieder des Gemeinderats sprechen sich für eine Stellungnahme aus, wonach bei den Änderungen der Abgrenzung des Geltungsbereichs der Kreisverordnung zum Schutze des Inntals im Landkreis Rosenheim die Auswirkungen der Änderungen auf landwirtschaftliche Betriebe und deren Belange verstärkt zu berücksichtigen sind

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Beschluss 3

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände gegen die vorgelegten Pläne zur Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereichs der Kreisverordnung zum Schutze des Inntals im Landkreis Rosenheim. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Datenstand vom 27.01.2023 09:55 Uhr