Antrag auf isolierte Befreiung - Bau/Aufstellen eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/39 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus (3,00 m x 3,00 m x 2,40 m; FH ca. 3,00 m) aufstellen.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost und Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Süd-Ost wurde unter Ziffer 6.8 ein Grenzabstand von 3 m festgelegt.
Da das geplante Gartenhaus diesen Grenzabstand nicht einhält (nur 1 m Grenzabstand) ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 6.8 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ erforderlich.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung des Bebauungsplans Griesstätt Süd-Ost, Ziffer 6.8 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2023 09:29 Uhr