Antrag auf Vorbescheid - Nutzungsänderung der bestehenden Nutzfläche für Schafhaltung im Erd- und Obergeschoss in Wohnräume als zweite Wohneinheit; Anbau einer dritten Wohneinheit als barrierefreie Seniorenwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 752 der Gemarkung Griesstätt, Berg 6
Daten angezeigt aus Sitzung: 07. Gemeinderatssitzung, 29.06.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 07. Gemeinderatssitzung | 29.06.2023 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt
Die Nutzungsänderung der bestehenden Nutzfläche für Schafhaltung ist n. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Teilprivilegiert.
Bei dem Anbau einer barrierefreien Seniorenwohnung (10 m x 15 m) handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben n. § 35 Abs. 2 BauGB (Bei § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB ist nur die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen Teilprivilegiert).
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0