Gemeinde Eiselfing: Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Dirnecker Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB, Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Eiselfing konnte leider nicht im Bauausschuss vorbesprochen werden, da die Gemeinde Griesstätt erst am 21.06.2023 per E-Mail beteiligt wurde.
Da die Frist für die Beteiligung bis 26.07.2023 läuft (siehe Anlage Bekanntmachung) und die Gemeinderatssitzung im Juli erst am 27.07.2023 stattfindet sollte die die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Eiselfing in der Gemeinderatssitzung im Juni besprochen werden.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Dirnecker Straße“ der Gemeinde Eiselfing. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2023 09:29 Uhr