Beratung über Einstellung des Verfahrens auf Bebauungsplanänderung "Eckerwiese"


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Nach Rücksprache von der Verwaltung mit dem Architekturbüro Baumann & Freunde wird empfohlen, die Bebauungsplanänderung (aus unten genannten Gründen) nicht weiter fortzuführen.

Stellungnahme Baumann & Freunde zur geplanten Bebauungsplanänderung für Herr Stephan:
Eine BPlan-Änderung für nur eine Parzelle in einem Baugebiet mit insgesamt über 40 Baugrundstücken kann nicht plausibel begründet werden und entspräche einer unzulässigen sog. "Gefälligkeitsplanung".

Im Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 1999 ist u.a. festgesetzt, dass pro Wohneinheit mind. ein überdachter und ein offener Stellplatz zu errichten sind. Das würde bedeuten, dass diese zwei Stellplätze für eine 3. Wohneinheit zusätzlich zu errichten wären. Die Bauräume bzw. die Garagenbauräume im rechtswirksamen BPlan lassen dies auf den allermeisten Parzellen nicht zu.

Eine zeichnerische Änderung mit entsprechend großen Bauräumen für das gesamte Baugebiet "Eckerwiese" würde einen erheblichen Aufwand bedeuten, da die Planzeichnung nicht digital vorliegt und anhand aktueller digitaler Flurdaten neu erstellt werden müsste. Dabei wären die tatsächlichen Gegebenheiten mit zu berücksichtigen, die zwischenzeitlich entstanden sind bzw. umgesetzt wurden (Gebäude, Pflanzungen, Erschließungsflächen etc.). Dies könnte ebenfalls zu Abstimmungsproblemen führen, die weitere detaillierte Regelungen erfordern würden.

Außerdem ist schwerlich vorstellbar, dass weitere Grundstückseigentümer in diesem Baugebiet sich an den Planungskosten beteiligen würden, weil sie aus verschiedenen Gründen nicht unmittelbar in den Genuss des erweiterten Baurechtes durch eine zulässige 3. Wohneinheit kommen würden bzw. dies auch nicht anstreben. Die Planungskosten wären demnach für einen einzelnen Grundeigner (z. B. Parzelle 17) nicht darstellbar.

Wir halten aus den genannten Gründen eine Änderung des BPlanes zur Ermöglichung von nur einer weiteren Wohneinheit nicht für angemessen.


Diskussionsverlauf Bauausschuss v. 12.06.2023:
1. Bürgermeister Aßmus informierte den Bauausschuss, dass Frau Baumann der Gemeinde von der Weiterführung des Verfahrens abgeraten hat (Stellungnahme im Sachverhalt).

Der Bauausschuss beauftragte die Verwaltung zu prüfen, ob bei einer Kostenübernahme von Herr Stephan für das gesamte Plangebiet die Tatbestände einer Gefälligkeitsplanung erfüllt sind.

Unter den Begriff der Gefälligkeitsplanung fällt auch, wenn die Bauleitplanung lediglich dazu dient eine Fehlentwicklung im Interesse der Grundstückseigentümer nachträglich zu „legalisieren“ oder zu ermöglichen, ohne dass zugleich städtebauliche Gründe für eine solche Änderung sprechen.
Ein städtebauliches Erfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB liegt nicht vor.
Eine Bebauungsplanänderung wäre somit unzulässig.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Einstellung des Verfahrens auf Bebauungsplanänderung „Eckerwiese“ zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2023 09:29 Uhr