Übertragung ruhender Verkehr an ZV KD Oberland
Daten angezeigt aus Sitzung:
05. Gemeinderatssitzung, 27.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Zweckverband ‚Kommunale Dienste Oberland‘ mit Sitz in Bad Tölz bietet in seinem Einzugsbereich Städten und Gemeinden folgende Dienstleistungen an:
• Kommunale Verkehrssicherheit (= Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs)
• Vollstreckung von Verwaltungsakten (= Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen)
• Durchführung von Vergabeverfahren als zentrale Beschaffungsstelle, gem. § 120 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (= Unterstützung der Kommunen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge)
• Überwachungs- und Kontrollaufgaben bei der Erhebung von Kurbeiträgen (= Unterstützung der Kommunen bei der Kurbeitragskontrolle)
Das ‚verbindende Element‘ für sämtliche Mitgliedsgemeinden ist dabei die Verkehrssicherheit.
Die Gemeinde Griesstätt hat bereits die „Überwachung des fließenden Verkehrs“ und die „Vollstreckung von Verwaltungsakten“ auf den Zweckverband übertragen.
Künftig soll ebenfalls die „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ auf den Zweckverband übertragen werden.
Die Mindestabnahme an Überwachungsstunden pro Monat und Bereich beträgt fünf Überwachungsstunden; die tatsächlichen Überwachungsstunden werden gesondert festgelegt.
Diskussionsverlauf
Grundsätzlich besteht im Gremium Zustimmung und wird teils als „Erziehungsmaßnahme“ befürwortet. Keine Einigkeit besteht, ob ein Vertrag mit festgelegten Überwachungsstunden, oder die Inanspruchnahme auf Anforderung gewählt werden soll. Es wird vorgeschlagen die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung zu vertragen. Dazu soll durch die Verwaltung die Definition der „Bereiche“ und damit der voraussichtlich anfallenden Kosten vorgelegt werden.
Datenstand vom 31.05.2023 08:54 Uhr