Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/47, Wendelsteinring 38


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus (3,00 m x 4,00 m; Wandhöhe 2,2 m; Material: Holz) aufstellen.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Süd-Ost wurde unter Ziffer 6.8 ein Grenzabstand von 3 m festgelegt.
Da das geplante Gartenhaus diesen Grenzabstand nicht einhält (ca. 0,5 - 1,5 m Grenzabstand) ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 6.8 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Manfred Andraschko nahm gem. Art. 49 GO nicht an Beratung und Abstimmung teil.

Datenstand vom 17.11.2023 09:52 Uhr