Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südost“. Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Einwände/Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südost“ der Gemeinde Eiselfing bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2023 09:52 Uhr