Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses mit Metalldach und Errichtung eines Metallzaunes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/40 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus (2,50 m x 2,50 m; Wandhöhe 1,56 m; Firsthöhe 1,915 m) aufstellen und einen Metallzaun errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Süd-Ost wurde unter

  • Ziffer 4.5 für Satteldächer nur Ziegel oder Dachsteine in gedeckten Farben festgelegt.
Da das Gartenhaus aber ein Metalldach erhalten soll ist eine isolierte Befreiung notwendig.

  • Ziffer 6.8 ein Grenzabstand von 3 m festgelegt.
Da das geplante Gartenhaus diesen Grenzabstand nicht einhält (ca. 0,5 - 1,5 m Grenzabstand) ist eine isolierte Befreiung notwendig.

  • Ziffer 8.1 als Materialien für Einfriedungen nur ungiftige Heckensträucher sowie Holzzäune erlaubt.
Da der Zaun aus Metall errichtet werden soll ist eine isolierte Befreiung notwendig.

Aufgrund der Festlegungen in den Ziffern 4.5, 6.8 und 8.1 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ ist für das Gartenhaus und den Zaun eine isolierte Befreiung des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ erforderlich.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Süd-Ost“ für die Errichtung eines Gartenhauses und einen Metallzaun. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 08:43 Uhr