Herr Wagenstaller beantragte per E-Mail am 14.02.2024 bzw. Schriftlich am 15.02.2024 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Berg.
Hintergrund des Antrags ist das Testament seiner verstorbenen Frau Theresia Angerer, in dem sie ein Grundstück in Berg südlich ihres Anwesens zur Bebauung für eines ihrer Enkelkinder, also seiner Kinder vorsah, falls hier einmal Baurecht möglich wäre.
Laut dem Landratsamt erscheint eine Außenbereichssatzung in Berg grundsätzlich möglich, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung des Ortes.
Hier muss der Gemeinderat abwägen, ob durch den Antrag ein sehr gut begründetes Entwicklungsbedürfnis innerhalb des Weilers Berg, wie unter B4 der Untersuchung des Büros WÜSTINGER RICKERT Architekten und Stadtplaner PartGmbB beschrieben, besteht.
Ein möglicher Satzungserlass würde außerdem eine Bezugsfallwirkung für die anderen kleineren Weiler wie z. B. Haid, Raming, etc. bedeuten.
Zudem würde es sich in diesem konkreten Fall bei einem möglichen Satzungserlass um Gefälligkeitsplanung handeln, wenn sich kein gut begründetes Entwicklungsbedürfnis ergibt.
Auszug aus der Untersuchung Abgrenzung des Außenbereichs Untersuchung der einzelnen Ortsteile und Weiler in der Gemeinde Griesstätt des Büros WÜSTINGER RICKERT Architekten und Stadtplaner PartGmbB (Punkt B4: Weiler ohne einigem Gewicht an Hauptnutzungen):
Zusammenfassend für die kleineren Weiler: Weng, Obermühl, Edenberg, Berg, Raming, Bergham, Moosham, Großmaning, Schmiding, Viehhausen und Haid, lässt sich resümieren, dass diese in ihrem Bestand zu belassen sind. Aufgrund deren Größe, dem Umfang an Hauptnutzungen sowie deren Strukturen wird von einer größeren städtebaulichen Entwicklung dieser Weiler abgeraten.
In den Übersichten im Anhang sind die jeweiligen Weiler nochmals dargestellt, mit der Art und Anzahl der Hauptnutzungen sowie deren allgemeine Struktur: landwirtschaftliche Prägung ja/nein oder zersiedelte Struktur ja/nein.
Sind die Weiler nicht landwirtschaftlich geprägt, sind grundsätzlich Außenbereichssatzungen möglich, um eine geringfügige Entwicklung nach innen zu ermöglichen. Dies sollte jedoch behutsam und lediglich für sehr gut begründete Entwicklungsbedürfnisse innerhalb der Weiler gewählt werden.