Gemeinde Eiselfing: Vollzug des Bundesbaugesetzes; Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südwest“ frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 04. Gemeinderatssitzung, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 04. Gemeinderatssitzung | 21.03.2024 | ö | beschließend | 5.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken und stimmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südwest“ gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Eiselfing zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2024 08:43 Uhr