Wiederaufnahme und Fertigstellung zur Teilweisen Erneuerung des Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte seinen 1997 gestellten Bauantrag zur Erneuerung des Garagengebäudes (10,90 m x 5,90 m) fertigstellen. Da die Baugenehmigung nicht mehr gültig (Geltungsdauer grundsätzlich 4 Jahre; Art. 69 BayBO) ist muss eine neue beantragt werden.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Holzhausen (§ 34 Abs. 1 BauGB), die Erschließung ist gesichert.

In der Gemeinderatssitzung vom 26.03.1997 wurde mit 15 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt, das Landratsamt hat den Bauantrag am 30.07.1997 genehmigt (Az. Nr. 842-97-63).

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2024 09:19 Uhr