Satzungsänderung der gemeindlichen Gebührensatzung vom Kindergarten
Daten angezeigt aus Sitzung: 08. Gemeinderatssitzung, 25.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 4.2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll.
Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen.
In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt.
Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben.
Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0