Satzungsänderung der gemeindlichen Gebührensatzung vom Kindergarten


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Aus der Elternschaft wurde um einem einrichtungsübergreifenden „Geschwisterrabatt“ angefragt, der bisher in den Gebührensatzungen nicht vorgesehen ist. 
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll. 

Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen. 

In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt. 

Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben. 

Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Anpassung der Satzung über die Gebühren in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Griesstätt gemäß dem mit den Sitzungsunterlagen vorgelegten Entwurf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2024 12:07 Uhr