Beratung und Beschlussfassung Reformvorschlag für Vereinszuschüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderatssitzung, 24.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Griesstätt hat für Vereinszuschüsse die letzten Haushaltsjahre ca. rund 10.000 € bereitgestellt, welche überwiegend ein Verein beansprucht hat. Zunehmende Zuschussanfragen haben in der Vergangenheit zu Haushaltsüberschreitungen geführt.

Ziel ist es mit einem neuen Zuschussverfahren die im Haushalt bereitgestellten Gelder gerecht auf die Vereine zu verteilen und durch eine Deckelung ein Ausufern der Zuschussanfragen zu verhindern. Zudem sollen die Vereine für ihr Engagement mit finanziellen Mitteln eine Wertschätzung ihrer Arbeit erhalten.

Kernpunkte des Konzeptes sind:
  • Gesellschaftsförderung durch gemeinsame Bildung
  • Unterhalt des geschaffenen Eigentums
  • Gut ausgebildete Verantwortliche in der Jugendarbeit
  • Spaß- und Freizeitmaßnahmen für den Vereinsnachwuchs
  • Betreuungsförderung für Kinder und Jugendliche

Das Konzept ist angelehnt an die Vorgaben der staatlichen Förderung durch den Freistaat Bayern, sowie den Vorgaben den Bayerischen Jugendrings, ausgelegt auf die Bedürfnisse der Gemeinde Griesstätt.

Diskussionsverlauf

Der Vorschlag wird im Gremium positiv aufgenommen. Es wird angeregt die Punkte „Gesellschaftsförderung durch gemeinsame Bildung“ und „Spaß- und Freizeitmaßnahmen für den Vereinsnachwuchs“ zusammenzufassen oder eines ggf. zu streichen. 
Die genannte Bildungsförderung ist jedoch für Vereine gedacht, die keine Jugendarbeit unterhalten, sowie z.B. die Ministranten die als kirchliche Einrichtung nicht von einem Verein unterhalten werden. Die Spaß- und Freizeitmaßnahmen-Förderung ist als Anreiz für die Vereine zu sehen, die Bindung des Nachwuchses zum Verein durch Unternehmungen zu stärken. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, damit die Verantwortlichen in der Jugendarbeit in den Ortsvereinen gut ausgebildet werden.
Weitgehend Einigkeit besteht darin, dass vor Beantragung bei der Gemeinde andere Zuwendungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden sollten. Dies sieht auch das entsprechende Antragsformular so vor. Weiter sollen Erfahrungen mit dem System gesammelt, sowie dieses zu einem späteren Zeitpunkt ggfs. Modifiziert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt eine kommunale Jugendförderung nach dem vorgeschlagenen Berechnungsmodell ab dem Haushaltsjahr 2025 einzuführen. Wie vorgeschlagen werden die Zuschüsse 2026 an die Ortsvereine ausbezahlt. Der Platzpflegezuschuss für den DJK SV soll auf Grund der schulischen Nutzung des vom Verein unterhaltenen Platzes unverändert weiter gewährt werden. Weitere Zuschussanfragen aus den Ortsvereinen können somit künftig nicht mehr genehmigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2024 09:04 Uhr