Anbau einer Außentreppe und Nutzungsänderung in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 756/13 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 31
Daten angezeigt aus Sitzung: 06. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 16.05.2024 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Westlich der Kirchmaierstraße.
Diese regelt in § 3, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB richtet.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0